Ansicht des Lohelandhauses mit Lohelandgarten von der Alten Bibel. Momentaufnahme am Donnerstag, den 30. November 2017 um 13:50 - aus diesem Idyl sollte man etwas für Bernburger machen. Da der Parkplatz links im Hintergrund noch ausreichend freie Kapazitäten zu haben scheint, wäre eine Nutzung als Erweiterung der Alten Bibel aber wohl naheliegend.
Wir werden Sie auf dieser Seite über die Aktionen zum Erhalt des Lohelandhauses mit Lohelandgarten informieren.
Ablehnungsbescheid lässt keinen Widerspruch zu – Bernburg 24.9. 2019
Mehr als 50 Besucher sind der kurzfristigen Einladung gefolgt, die Lust auf mehr gemacht hat.
Einen Bericht hierzu finden Sie unter: music-a-vera.de
Lohelandbewegung lebt - 100 Jahre Loheland – Bernburg 8.9. 2019
LOHELANDHAUS BLEIBT ERHALTEN! - Bernburg 2. September 2019
Anlage Pressespiegel: MZ-2-9-2019. S. 23-, Günther Kowa: Bernburger Erbe bleibt erhalten
zum Download "Anlage Pressespiegel: MZ-2-9-2019. S. 23-, Günther Kowa: Bernburger Erbe bleibt erhalten"
zum Download "BIRTHE RÜDIGER 2019: DIE GYMNASTIKHALLE DER MAGDALENE TRENKEL IM LOHELANDGARTEN BERNBURG SAALE." In: 2019-Nr. 1119 — Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt S. 63 - 77
Lohelandhaus ist noch nicht Geschichte - Einladung zum Dialog am 29.01.2018
Daher lädt das Bernburger Montagsforum parteiübergreifend am Montag, den 29. Januar 2018 um 19:00 zur Diskussion über die Zukunft des Bernburger Lohelandhauses alle interessierten Bernburger ein.
Ort: Bibliothek der Kulturstiftung Bernburg, Friedrichstraße 27, 06406 Bernburg
Weitere Informationen unter http://montagsforum.blogsport.eu/2018/01/08/1622/
Eine möglichst sachliche Dokumentation mit Links wird gerade von pro-bernburg.de erstellt.
BITTE an die Stadträte zu dem Grundsatzbeschluss zur Stadtratssitzung am 14.12.2017
- Ziel ist es, dass wieder private Parkplätze auf einer Grünfläche im Eigentum der Stadt Bernburg (Saale) gebaut werden (daher Zuständigkeit beim Stadtrat der Stadt Bernburg).
- Für die Schaffung von Privatparkplätzen soll wieder ein Denkmal der Stadt Bernburg erheblich beeinträchtigt werden, in diesem Fall sogar vollständig abgerissen werden. Somit muss die Stadt Bernburg gegenüber der Denkmalpflege nachweisen, dass es für ein Planungsziel im öffentlichen Interesse keine andere Möglichkeit als die des Abrisses gibt.
- Planungsrechtlich ist wieder von einem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB aus zu gehen. Das heißt die Stadt Bernburg muss keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht durchführen, sondern „nur“ die Denkmalpflege und die eigene Baumschutzsatzung berücksichtigen. Für Letztere ist für die Fläche wieder ein Wurzelraum von über 70 Prozent von Bäumen entsprechend der Baumschutzsatzung zu schützen.
- Bei korrekter Anwendung der Baumschutzsatzung können also wiederum nur sehr wenige Parkplätze errichtet werden.
-> Wir bitten Sie daher dem Änderungsantrag zum Verkauf des Denkmals zu zustimmen.
Den gesamten Brief können Sie im Folgenden herunterladen: Download Bitte "An die Mitglieder des Bernburger Stadtrates"